Herrenlose Fahrzeuge: Ein Problem in Großstädten wie Berlin

Auch in Berlin findet man immer wieder herrenlose Fahrzeuge am Straßenrand, die zur Entsorgung dort einfach abgestellt wurden. Dies führt zu massiven Problemen, da diese Fahrzeuge auch zu einer Gefährdung werden können. Wir haben uns einmal mit der Thematik beschäftigt und zeigen Ihnen, was erlaubt ist und zu welchen Problemen es kommen kann, wenn die Fahrzeuge einfach am Straßenrand oder auch in Parkbuchten achtlos abgestellt werden. Vorab sei gesagt, dass Sie ein abgemeldetes Fahrzeug auf Ihrem eigenen Grundstück natürlich so lange stehen lassen können, wie Sie möchten. Anders sieht dies bei Fahrzeugen aus, die auf öffentlichem Grund und Boden „geparkt“ werden.

Ist es erlaubt ein Fahrzeug ohne Kennzeichen abzustellen?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ein abgemeldetes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz oder auch außerhalb der Ortschaft abzustellen. Dies gilt natürlich auch für Berlin.

Wie lange darf ein Auto geparkt werden?

Ist Ihr Fahrzeug noch angemeldet, dürfen Sie dieses natürlich überall dort parken, wo es erlaubt ist. Die Dauer hängt von der Stelle wo Sie Ihr Fahrzeug geparkt haben ab. Ist es abgemeldet, dürfen Sie wie oben beschrieben, Ihr Fahrzeug nur auf Ihrem privaten Grundstück parken.

Welche Gefahren können durch abgestellte KFZ entstehen?

Zuerst einmal geht keine Gefährdung von einem abgemeldeten Fahrzeug aus, wenn dieses unberechtigter Weise abgestellt wurde. Treten allerdings Schadstoffe aus, belastet und gefährdet dies die Umwelt. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.

Was geschieht, wenn ein abgemeldetes Auto entdeckt wird?

Wird ein unberechtigt geparktes Fahrzeug, welches bereits abgemeldet ist oder über keine Nummernschilder mehr verfügt entdeckt, wird erst einmal ein Hinweis angebracht. Hier wird der Halter aufgefordert, das betreffende Fahrzeug zu entfernen. Die Frist hierfür liegt in der Regel zwischen sieben und zehn Tagen. Bach der festgelegten Zeit wird kontrolliert, ob das Fahrzeug entfernt wurde. Ist dies nicht geschehen, erfolgt die Ermittlung des Halters. Diesem wird anschließend ein Anhörungsbogen zugestellt. Nun wird erneut eine Frist gesetzt, in der der Halter das Fahrzeug entfernen muss. Ist dies weiterhin ohne Erfolg, erfolgt die Erstellung einer Ordnungsverfügung. Hier werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug in ein paar Tagen auf Ihre Kosten abgeschleppt wird. Wurde die Frist erneut nicht eingehalten, wird das Fahrzeug entfernt und Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit der Aufstellung der Kosten, die Sie anschließend begleichen müssen.

 

Allerdings zieht sich dieses Verfahren oft in die Länge. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug von Ihnen verkauft wurde. Dadurch beginnt das Verfahren erneut. Ist der Halter überhaupt nicht ausfindig zu machen, müssen die Kosten von der Stadt getragen werden, was besonders in Berlin die Haushaltskosten enorm belastet.

Viele Stellen sind den Behörden bereits bekannt

In Berlin und Umgebung gibt es beliebte Stellen, an denen abgemeldete Fahrzeuge regelmäßig abgestellt werden. Diese werden regelmäßig kontrolliert und die dort stehenden Fahrzeuge dann abgeschleppt. Allerdings vergehen oft Monate, bis die Fahrzeuge dann anschließend verschrottet werden können, was zusätzliche Kosten verursacht. Wird der Halter dann später doch ausfindig gemacht, erwarten ihn hohe Rechnungen für das Abschleppen und die Entsorgung. Bußgelder von 1.000 Euro und mehr sind hier keine Seltenheit. Möglich sind zudem auch strafrechtliche Konsequenzen.

So entgehen Sie den Kosten

Bevor Sie Ihr Fahrzeug unberechtigter Weise einfach irgendwo abstellen, kontaktieren Sie besser die Autoverwertung Berlin. In den meisten Fällen holen wir Ihr Fahrzeug kostenlos bei Ihnen ab und mit dem Verwertungsnachweis, den Sie von uns erhalten können Sie auch sicher gehen, dass Ihr altes Auto auch anschließend sach- und umweltgerecht entsorgt wird. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten und in einigen Fällen, erhalten Sie sogar noch Geld für Ihr altes Schätzchen.